Details

Wachinger, Verena
Grenzen automatisierter Datenerfassung zu präventiven Zwecken
Untersuchung am Beispiel des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes
Kovac, J.
978-3-8300-5187-9
1. Aufl. 2011 / 346 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Studien zum bayerischen, nationalen und supranationalen Öffentlichen Recht. Band: 21

Das Werk befasst sich mit der automatisierten Kennzeichenerkennung in Bayern. Dabei handelt es sich um ein neuartiges Fahnungsinstrument der Polizei, welches erlaubt, durch Einsatz technischer Geräte automatisiert Fahrzeugkennzeichen einzulesen und mit vorhandenen Fahnungsbeständen abzugleichen. Dadurch soll nach dem Willen des Gesetzgebers ein Beitrag zur Ausgestaltung Europas als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts geleistet werden. Der Umstand allerdings, dass durch den Technikeinsatz die Erhebung und Verarbeitung von Daten in enormem Umfang ermöglicht werden, die bis an die Erstellung von Bewegungsbildern heranreichen, birgt Risiken und Gefahren vor allem im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Grundrechten, insbesondere dem vom Bundesverfassungsgericht anerkannten Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Weitere Problemfelder ergeben sich aus dem Umstand, dass die Kennzeichenerkennung eine Regelung durch den Landesgesetzgeber erfahren hat, sie nach ihrem Zweck aber neben der Gefahrenabwehr auch der vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten dienen soll. Insbesondere stellt sich die Frage, ob der Landesgesetzgeber überhaupt über die zur Regelung der Kennzeichenerkennung erforderliche verfassungsrechtliche Kompetenz verfügt.

Ziel der Untersuchung ist es daher, unter besonderer Berücksichtigung der vom Bundesverfassungsgericht im Hinblick auf die in den Bundesländern Hessen und Schleswig-Holstein jeweils eingeführte Kennzeichenerkennung aufgestellten verfassungsrechtlichen Grundsätze, die vom bayerischen Gesetzgeber geschaffenen Regelungen zur Kennzeichenerkennung auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Dabei soll besonderes Augenmerk einerseits auf die Ziele der Kennzeichenerkennung, im Besonderen die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des internationalen Terrorismus’, andererseits auf die oben dargestellten verfassungsrechtlichen Problemkreise geworfen werden.